Fütterungsverbot für Wildvögel
Für den Landkreis Pfaffenhofen wurde ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel verfügt.
Demnach gilt:
Für Wildvögel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Geflügelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm.
Ordnungswidrig i.S.d. des § 64 der Geflügelpest-Verordnung, § 46 ViehVerkV und § 32 Abs. 2 Nr. 4 des TierGesG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden.