„Das Landratsamt Pfaffenhofen weist darauf hin, dass am 01.09.2020 neue Regelungen des
Waffengesetzes in Kraft treten. Neben den neu eingeführten Regelungen für beispielsweise die
Anerkennung eines Bedürfnisses für Schalldämpfer für die Jagd oder eine Limitierung von Waffen auf
der gelben Sportschützenwaffenbesitzkarte auf 10 Stück (es gilt Bestandsschutz) wird besonders auf
folgende neuen Regelungen hingewiesen:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vorsitzende,
soeben hat unser Präsidiumsmitglied Alexander Flierl, MdL und jagdpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion, eine Stellungnahme des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums zum Thema Erntejagden bekommen, das wir mit herzlichen Grüßen von Alexander Flierl umgehend an Sie weiterleiten möchten. Sie finden die Hinweise des Ministeriums zu Bewegungsjagden in Corona-Zeiten und zu Erntejagden im Anhang.
Allgemeinverfügung
des Landratsamts Pfaffenhofen an der Ilm über die Verwendung von Schalldämpfern zur Jagdausübung vom 25.05.2020
Aufgrund des Art. 29 Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung mit Art. 29 Abs. 2 Nr. 7 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) erlässt das Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm folgende Einzelanordnung als Allgemeinverfügung:
Jagdausübung in allen Jagdrevieren einschließlich dem jagdlichen Übungsschießen im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm zu verwenden.
Weiterlesen: Allgemeinverfügung über die Verwendung von Schalldämpfern zur Jagdausübung
Neue Allgemeinverfügung
zum Abschuss von Nil,- Grau- und Kanadagänsen
zur Wildschadensverhütung
für das Jagdjahr 2020/2021
Das Landratsamt Pfaffenhofen erlässt folgende
Allgemeinverfügung