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3. Für Wildvögel im Sinne des Art. 4 Nr. 8 VO (EU) 2016/429 i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 7 Geflügelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.
Siehe
Gesundheitlicher Verbraucherschutz | Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (landkreis-pfaffenhofen.de)
Neue Allgemeinverfügung zum Abschuss von Nil-, Grau- und Kanadagänsen zur Wildschadenverhütung für das Jagdjahr 2020/2021 bzw. 2021/2022.
Die zuständigen Stellen im Landratsamt haben in den nachstehenden Schreiben das Vorgehen bei der Durchführung von Drückjagden dargestellt:
Information die wegen der ausfallenden Mitgliederversammlung zur Verfügung gestellt wird
Informationen zu Saufängen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Niederwildjagden sind bei infektionsschutzrechtlicher Vertretbarkeit durch die Kollegen vom Verbraucherschutz zugelassen. Es kann zur Beantragung das anliegende Formular verwendet werden.
Freundliche Grüße
Furtmayr
Sachgebietsleiter
Öffentliche Sicherheit und Ordnung