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Foto: Siegfried Springer
In vielen Teilen Deutschlands ist das Geflügelpest-Virus H5N8 bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen worden. Zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in Geflügelbestände sollten im Anschluss von Wasserfederwildjagden grundsätzlich keine Geflügelbetriebe aufgesucht werden bzw. die entsprechenden Hygienevorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Jäger unterstützen in Seuchenfällen bundesweit die Veterinärbehörden. Im DJV-Interview gibt das Friedrich-Loeffler-Institut wichtige Hinweise, wie Monitoring oder Probenahme korrekt durchzuführen sind.
(Berlin, 07. Oktober 2015) Zu Beginn der Drückjagdsaison macht der Deutsche Jagdverband darauf aufmerksam, unbedingt die gängigen Sicherheitsregeln einzuhalten. "Sicherheit kommt immer vor Jagderfolg", sagt Dr. Hermann Hallermann, Vize-Präsident des DJV und zuständig für Jagdhundewesen. "Ein fehlerfreier Umgang mit der Waffe sowie schnelles und korrektes Ansprechen des Wildes sind unabdingbar für die Teilnahme an Drückjagden". Dazu gehöre es auch, die Sicherheit des Nachbarn zu gewährleisten und die Hintergrundgefährdung zu beachten. Es sei strikt verboten in Richtung von Siedlungen oder Menschen zu schießen. Ein Kugelfang müsse immer gewährleistet sein: "Die Sicherheit von Treibern und Hunden hat absoluten Vorrang", so Hallermann.
Der DJV stellt Filmmaterial zur Verfügung, das über wichtige sicherheitsrelevante Aspekte informiert