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3. Für Wildvögel im Sinne des Art. 4 Nr. 8 VO (EU) 2016/429 i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 7 Geflügelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.
Siehe
Gesundheitlicher Verbraucherschutz | Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (landkreis-pfaffenhofen.de)
Neuwahlen vom 15. Juni 2022
Martin Braun1. Vorsitzender |
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Hubert Weichselbaumer2. Vorsitzender |
Ernst Lachermeier1. Schriftführer |
Dominik Schöfbeck1. Schatzmeister |
Franz Schmeller3. Vorsitzender |
Sonja Krieger2. Schriftführer |
Fabian Gerling2. Schatzmeister |
Kontaktdaten für die Unterstützung bei der Rehkitzsuche im Landkreis Pfaffenhofen.
Tel: 08441 / 494130
Mobil: 0162 / 27 48 982
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Ab sofort erfolgt durch das Labor Spranger im Rahmen der Trichinenuntersuchung von Wildtieren in jedem Falle eine Befundmitteilung:
Jeder Jäger, der eine Mail-Adresse auf dem Wildursprungsschein (Feld „Jäger“) angibt, bekommt ab sofort den Befund per Mail zugestellt. Das Labor Spranger weist darauf hin, dass die Mail-Adresse einmalig in das EDV-System des Labors eingepflegt wird und dann der automatisierte Versand des Befundes erfolgt. Bei Änderungen der Mail-Adresse soll dies auffällig und deutlich auf dem Wildursprungsschein vermerkt werden.
Weiterlesen: Information zur Befundmitteilung durch das Untersuchungslabor Spranger
Kontaktdaten Container für Schwarzwild:
Hettenshausen:
Gasthof Schrätzenstaller, Hauptstr. 37 in 85276 Hettenshausen.
Anlieferung zu den üblichen Öffnungszeiten nach vorheriger Terminabstimmung mit Herrn Schrätzenstaller: 08441/9789
Hohenwart:
Metzgerei Dischner, Pfaffenhofenerstr. 10 in 86558 Hohenwart.
Anlieferung Werktags ab 06:00 Uhr bis zum Ende der Öffnungszeiten der Metzgerei. Keine Voranmeldung erforderlich.
Gerolsbach:
Mo-Do kann der Container an der Kläranlage Gerolsbach, Pfaffenhofener Straße,
von 08:00-15:30 angefahren werden.
Fr. von 08:00-12:00
Wochenende nach Terminvereinbarung mit Herrn Huber unter 0172 9908060.
Rottenegg:
Herr Echter, Dorfstr. 39 in 85290 Geisenfeld.
Anlieferung Mo-Do von 08:00-18:00, Fr. von 08:00-12:00 ohne Voranmeldung möglich. Vor erster Benutzung wird um Anmeldung unter 0176 / 34 26 91 26 gebeten.
Hinweis:
In den Hegeringen Manching und Wolnzach ist derzeit kein Standort in Betrieb. Am Betrieb interessierte können sich gerne unter 08441 / 27 363 bei der Jagdbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen unverbindlich informieren.
Entsorgungsmöglichkeiten:
Die Container werden zur erleichterten Entsorgung von Schwarzwildaufbruch betrieben. Dies soll die ortsansässigen Jäger dabei unterstützen, die bei der Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest eine Rolle spielenden Innereien, Schwarten, etc. von erlegtem Schwarzwild einfach und sicher zu entsorgen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Landkreises Pfaffenhofen.
Die Entsorgung von Fallwild des Straßenverkehrs (auch anderes als Schwarzwild) und von Hasen wird derzeit geduldet.
Information die wegen der ausfallenden Mitgliederversammlung zur Verfügung gestellt wird
Informationen zu Saufängen
Der Landkreis Pfaffenhofen informiert zur afrikanischen Schweinepest
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In der kommenden Woche beginnen wir mit der Verteilung der neuen Rad- und Wanderkarten.
Wie aus vielen Gesprächen deutlich wurde, sind Radfahrer und Wanderer nicht immer gern gesehene Gäste im Wald oder auf landwirtschaftlich genutzten Wegen. Nachdem uns ein harmonisches Miteinander auf den Rad- und Wanderwegen sehr wichtig ist, haben wir spezielle Verhaltenstipps zu einem respektvollen und achtsamen Verhalten in der Natur erarbeitet. Diese Hinweise sind in allen neuen Radl- und Wanderbroschüren abgedruckt und wurden zusätzlich bereits an die Presse sowie an die kommunalen Nachrichtenblätter versendet.
Wir hoffen, dass wir damit einen kleinen Beitrag zu einem reibungslosen Miteinander vor Ort leisten können. Zu Ihrer Information senden wir Ihnen die Verhaltenstipps anbei. Diese reichen von Begegnung mit dem landwirtschaftlichen Verkehr, über den Appell auf den ausgewiesenen Wegen zu bleiben bis hin zu lokalen Sperrungen und der Vermeidung von Müll.
Wir bedanken uns herzlich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit.
Für den Landkreis Pfaffenhofen wurde ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel verfügt.
Demnach gilt:
Für Wildvögel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Geflügelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm.
Ordnungswidrig i.S.d. des § 64 der Geflügelpest-Verordnung, § 46 ViehVerkV und § 32 Abs. 2 Nr. 4 des TierGesG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Vom Veterinäramt in Pfaffenhofen werden die Jagdausübungsberechtigten gebeten die bekannten Scharzwildeinstände im Landkreis Pfaffenhofen zu erfassen.
Dazu wurde eine Anleitung von der Regierung von Oberbayern verschickt, nach der bekannte Schwarzwildeinstände im BayernAtlas und darauf folgend im Tierseuchen Nachrichten System (TSN) der Veterinärämter erfasst werden können.
Da der BayernAtlas öffentlich zugänglich und kostenfrei ist, können Jagdausübungsberechtigte die Erfassung am heimischen PC vornehmen. Später können die Daten in TSN übernommen und für die Planung einer risikoorientierten Fallwildsuche verwendet werden.
Wir bitten Sie, die bekannten Einstände von Wildschweinrotten gemäß der beiliegenden Anleitung zu erfassen und uns dies per E-Mail mitzuteilen!
Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Dr. Maike Schäfer
Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Hauptplatz 22 | 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Dienstort Poststr. 3 | 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Tel.: 08441 27-527 | Fax: 08441 27-13527
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